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Bund räumt Fehler ein – doch verweigert Richtigstellung

Bund räumt Fehler ein – doch verweigert Richtigstellung
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Die Faktenblätter des Bundes sind ungenau und verzichten auf eine Korrektur. Das SEM gibt zu, dass mit dem neuen Freizügigkeitsabkommen die Ansprüche auf Sozialhilfe teilweise erweitert werden. Auch Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger können einen Daueraufenthalt in der Schweiz erlangen, was nicht ausreichend in den Faktenblättern erwähnt wird. Kritiker sehen die Information als einseitig und beschönigend, was die Stimmbevölkerung über negative Folgen im Dunkeln lässt.

Die Fakten: Die Faktenblätter des Bundes zum neuen Freizügigkeitsabkommen (FZA) in den neuen EU-Rahmenverträgen nehmen es mit den Fakten nicht so genau. Das räumt teilweise gar das zuständige Staatssekretariat für Migration (SEM) ein, wie aus einer Korrespondenz des Bundes mit einem besorgten Bürger hervorgeht.

Warum das wichtig ist: Der Bund muss gemäss Parlamentsgesetz sachlich, vollständig und transparent informieren. Dazu gehören auch negative Aspekte, die in den offiziellen Faktenblättern aber fast vollständig ausgeblendet werden.

Brisant: Das SEM räumt Ungenauigkeiten in den Faktenblättern ein. Gleichzeitig schreibt es, dass keine Korrektur nötig sei – weil der Bundesrat die Faktenblätter genehmigt habe. Wer sich umfangreicher informieren möchte, den verweist das SEM auf die «ausführlicheren Informationen» in der (mehr als 1000 Seiten langen) Botschaft des Bundesrats.