Die Fakten: Die Faktenblätter des Bundes zum neuen Freizügigkeitsabkommen (FZA) in den neuen EU-Rahmenverträgen nehmen es mit den Fakten nicht so genau. Das räumt teilweise gar das zuständige Staatssekretariat für Migration (SEM) ein, wie aus einer Korrespondenz des Bundes mit einem besorgten Bürger hervorgeht.
Warum das wichtig ist: Der Bund muss gemäss Parlamentsgesetz sachlich, vollständig und transparent informieren. Dazu gehören auch negative Aspekte, die in den offiziellen Faktenblättern aber fast vollständig ausgeblendet werden.
Brisant: Das SEM räumt Ungenauigkeiten in den Faktenblättern ein. Gleichzeitig schreibt es, dass keine Korrektur nötig sei – weil der Bundesrat die Faktenblätter genehmigt habe. Wer sich umfangreicher informieren möchte, den verweist das SEM auf die «ausführlicheren Informationen» in der (mehr als 1000 Seiten langen) Botschaft des Bundesrats.
«Der Bundesrat hat sämtliche Faktenblätter genehmigt. Eine Änderung ist daher nicht angezeigt.»
Antwort des Staatssekretariats für Migration auf die Anfrage eines Bürgers

Kritik I: Das Faktenblatt behauptet, im überarbeiteten Freizügigkeitsabkommen gebe es «keine Einwanderung in die Sozialhilfe».
Das ist richtig: Die Studie des Bundesrats sagt das Gegenteil: Sie erwartet 3000 bis 4000 zusätzliche Sozialhilfebezüger pro Jahr. In der Korrespondenz mit dem besorgten Bürger räumt das SEM dies auch teilweise ein – ohne aber Fehler einzugestehen.
O-Ton SEM: «Es trifft zu, dass mit den ‹Bilateralen III› die Ansprüche auf die Sozialhilfe ein wenig erweitert werden.»
Kritik II: Das Faktenblatt behauptet, das neue Daueraufenthaltsrecht für EU-Bürger stehe nur Personen offen, die in der Schweiz arbeiten – oder deren Familienangehörigen.
Das ist richtig: Auch Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger können einen Daueraufenthalt bekommen. Ein teilweiser Bezug von Sozialhilfe gilt als Erwerbstätigkeit, und auch eine vollständige Abhängigkeit von bis zu sechs Monaten von der Arbeitslosenkasse gilt als Arbeit.
O-Ton SEM: «Es besteht in jedem Fall ein Bezug zur Arbeitswelt sowie die Aussicht auf eine rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.»
Was das SEM weglässt: Auch die Angehörigen erhalten das Daueraufenthaltsrecht. Personen also, die potenziell keinen Tag gearbeitet haben. Das Faktenblatt verschweigt auch, dass eine Person nach Erlangen des Daueraufenthaltsrechts unbefristet und vollständig Sozialhilfe beziehen kann, ohne jemals wieder um ihr Aufenthaltsrecht fürchten zu müssen.
Meine Einschätzung: Die Faktenblätter informieren die Bevölkerung unvollständig, einseitig und beschönigend. Herr und Frau Schweizer dürften in den allermeisten Fällen aber weder Zeit noch Interesse haben, sich durch die 1000 Seiten schwerfälliges Beamtendeutsch der Botschaft zum Vertragspaket zu kämpfen. Potenziell bleibt so ein beträchtlicher Anteil der Stimmbevölkerung über die negativen Auswirkungen des Vertragspakets im Dunkeln.