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Ständemehr und Medikamentenversorgung

Die Debatte über die Unterstellung der Schweiz-EU-Rahmenverträge unter das Ständemehr zeigt tiefgreifende staatsrechtliche und demokratiepolitische Spannungen: Während Befürworter argumentieren, dass die tiefen Eingriffe in die staatliche Ordnung und die Betroffenheit der Kantone ein doppe ...

Ständemehr und Medikamentenversorgung
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Darum geht's nächste Woche

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Was nächste Woche aktuell wird

1. Ob die Rahmenverträge dem Ständemehr unterstellt werden – und wenn ja, welchem. .  

Die Fakten: Die Staatspolitische Kommission des Ständerates macht am Montag Nägel mit Köpfen: Es geht um die Frage, ob die Rahmenverträge einem Ständemehr unterstellt werden – und zwar über eine mit den Verträgen verbundene Verfassungsänderung oder über ein freiwilliges obligatorisches Referendum «sui generis».

Der Stand der Dinge: Die Kommission hat – auf Antrag von Ständerat Caroni (AR, FDP) einen Vorschlag eingereicht, Nach einem Hickhack im Nationalrat entschied der Ständerat letzte Woche, dass er sich an die Arbeit macht und den Vorstoss umsetzt.

Der Inhalt: Eine neue Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung soll sicherstellen, dass der Zuwanderungsartikel (Art. 121a BV) im Bereich des neuen Schweiz-EU-Vertragspakets nicht angewendet wird. Damit sollen Konflikte mit der vorgesehenen teilweisen Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie vermieden werden, die laut Bundesrat zu zusätzlicher Zuwanderung führt. Zudem soll ausdrücklich festgeschrieben werden, dass die Schubert-Praxis am Bundesgericht wieder gilt: Beschliesst das Parlament bewusst ein Gesetz, das von einem internationalen Vertrag abweicht, müssen die Gerichte dieses nationale Recht anwenden. Auch das ist im Sinne des Bundesrates, aber der will es nicht in die Verfassung schreiben.

Die Alternative: Das Referendum «sui generis» würde durch das Parlament beschlossen und das gesamte Vertragspaket dem obligatorischen Referendum unterstellen. Die Idee ist, das Paket nicht als gewöhnliches fakultatives Referendum (Volksmehr genügt) und auch nicht als obligatorisches Referendum (Volks- und Ständemehr erforderlich) zu behandeln, sondern als einen eigenständigen, speziell geschaffenen Abstimmungstyp – eben «sui generis» («nach eigener Art») mit doppeltem Mehr.

Das Problem: Aufgrund des Verfassungscharakters der Verträge und ihrer Eingriffe in die Institutionen und Prozesse ist ein doppeltes Mehr von Volk und Ständen zwingend nötig – das sagen jene Juristen, die weder in der Bundesverwaltung sitzen noch mit dem Bund eng verbunden sind. Eine Mehrheit des Ständerates dürfte sich dieser Meinung anschliessen. Doch welche der beiden Varianten im Nationalrat eine grössere Chance hat, ist unklar. Denn dort dürfte die Mehrheit von FDP- und Mitte-Nationalräten ein Ständemehr ablehnen – weshalb es scheitern könnte.

Das sagen die Befürworter eines Ständemehrs: 

Das sagen die Gegner eines Ständemehrs:

Das sagt der Bundesrat: Die Regierung verzichtete aus «taktischen Überlegungen» auf ein Ständemehr, wie Ignazio Cassis vor den Medien sagte. Der Bundesrat und die Befürworter befürchten, dass die Verträge das Ständemehr und die dafür benötigten rund 55 Prozent Ja-Stimmen nicht schaffen. Das sehen andere Befürworter anders: Selbst Economiesuisse-Präsident Christoph Mäder sprach sich für ein Ständemehr aus.

Meine Beurteilung: Entweder übernehmen in der Schweiz «taktische Überlegungen» das Ruder oder es bleibt bei der politischen Kultur, dass schwerwiegend in die Verfassung und die Politik eingreifende Verträge nicht nur der Volksmehrheit unterstellt werden. Denn was sind die «taktischen Überlegungen» anderes als der Wunsch, etwas durchzubringen, von dem man weiss, dass viele Bürger im Land es nicht wollen? Die Debatte zeigt, wie die Anbindung an die EU schon jetzt wirkt – und das nicht zum Guten. 

2. Ob der Bund die Versorgung mit Medikamenten sicherstellen soll.

Die Fakten: Der Bundesrat will die Versorgung mit wichtigen Medikamenten langfristig sichern. Seit Jahren gibt es Engpässe bei Antibiotika, Epilepsie-, Parkinson- oder Psychopharmaka. Dies belastet Patienten, Ärzte, Apotheken und Spitäler. Er hat deshalb Massnahmen und einen direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» ausgearbeitet, der nächste Woche in die Gesundheitskommission des Nationalrates kommt.

Der Inhalt: Der Bund möchte mehr Kompetenzen, um Medikamente zu beschaffen, herzustellen oder herstellen zu lassen.

Die Ursachen: Wieso kommt es überhaupt zu Engpässen bei der Versorgung mit Medikamenten? Weil weniger Medikamente in der Schweiz hergestellt werden: 

Die Folge: Die Abhängigkeit vom Ausland steigt. Zahlreiche Medikamente werden nicht mehr in der Schweiz hergestellt. Besonders betroffen sind günstige, aber unverzichtbare Medikamente der Grundversorgung.

Das will der Bundesrat: Damit das nicht mehr geschieht, sollen Medikamente künftig nach ihrer Bedeutung für die Versorgung klassifiziert werden. Statt mehrsprachiger Packungsbeilagen sollen QR-Codes eingesetzt werden. Für in der EU zugelassene Medikamente sollen keine Schweizer Verpackungen mehr nötig sein und die Zulassungsverfahren sollen vereinfacht werden. Für die Beschaffung und die Förderung der Produktion benötigt der Bund jedoch eine Verfassungsgrundlage, deshalb der direkte Gegenvorschlag. 

Ziel: Die Schweiz als Absatzmarkt attraktiver machen und den Import erleichtern. 

Bottom line: Der Bundesrat setzt auf einen Mix aus weniger Bürokratie, besserem Monitoring und stärkeren Eingriffsmöglichkeiten des Staates. Ziel ist es, die Schweiz widerstandsfähiger gegen Medikamentenengpässe zu machen – insbesondere bei Arzneimitteln, auf die Patientinnen und Patienten täglich angewiesen sind.

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Was sonst noch läuft

Die Sommerpause naht – und doch gibt es noch ein paar Geschäfte zu erledigen. 

In der Staatspolitischen Kommission des Ständerates geht es um die sogenannte «Demokratie-Initiative». Diese will die bestehenden Integrationskriterien im Einbürgerungsverfahren abbauen. Im Nationalrat hatte das Vorhaben keine Chance – das dürfte auch im Ständerat so sein. 

Auch die Wissenschaftskommission des Ständerates diskutiert die Rahmenverträge – vor allem hinsichtlich der Auswirkungen auf die Universitäten. Wir erinnern uns: Im Gegenzug zur gar nicht anwendbaren Schutzklausel musste die Schweiz akzeptieren, dass EU-Studenten keine höheren Studiengebühren zahlen müssen – und dass sie sogar Anspruch auf eine Quote an Schweizer Unis haben. Deshalb dürften die Studiengebühren für alle Studenten steigen. Eine Garantie, beim nächsten Forschungsprogramm der EU dabei zu sein, gab es trotzdem nicht

Die Verkehrskommission des Nationalrates diskutiert, ob ab 2029 auch Elektrolastwagen eine Schwerverkehrsabgabe zahlen müssen – und wenn ja, wieviel. Der Bundesrat schlägt ein Rabattsystem bis ins Jahr 2035 vor. Ob sich bis dann Elektrolastwagen durchgesetzt haben? 

Die Gesundheitskommission des Nationalrates diskutiert wieder einmal Parallelimporte. Der Bundesrat ist dagegen, der Ständerat war im März dafür. 

Und das Plenum der Geschäftsprüfungskommission tagt – das Gremium ist für die Oberaufsicht über Bundesrat und Bundesverwaltung zuständig. Deshalb dürfte es genug zu tun geben. Leider immer hinter verschlossenen Türen – für die Glaubwürdigkeit dieser Aufsicht wäre es sinnvoll, diese Oberaufsicht transparent zu machen. 

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