Im Dezember 2021 hatte die damalige deutsche Regierung das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie umgetauft in Ministerium «für Wirtschaft und Klimaschutz». Ich vergesse nie, wie kurz darauf an einem Anlass in der Schweizer Botschaft in Berlin ein deutscher Beamter mir seine Visitenkarte überreichte. Auf der Karte war das Wort «Energie» mit Kugelschreiber durchgestrichen und handschriftlich durch «Klimaschutz» ersetzt.
Was ich zuerst für einen Scherz hielt, erwies sich als Ernst, der mehrere Jahre dauerte. Seit die aktuelle Regierung den Namenswechsel rückgängig machte, heisst das Ministerium wieder gleich wie früher. Nachhaltig geblieben ist aber der Schaden, den die Politik in der Zwischenzeit der deutschen Wirtschaft zugefügt hat.

Der Kater nach dem «Green Deal»-Rausch
In Deutschland hat man zumindest in der Theorie daraus gelernt. Auch die EU hat sich – zumindest in Absichtserklärungen auf dem Papier – vom «Green Deal» verabschiedet. Die EU-Kommission richtet ihre Wirtschaftspolitik in der Theorie wieder am Ziel der Wettbewerbsfähigkeit aus. Die unfassbaren Bürokratiemonster wie zum Beispiel die EU-Entwaldungsverordnung oder die menschenrechtlichen Sorgfalts- und Prüfungspflichten wirken aber weiter nach. Die Bürokratieabbau-Pläne unter dem sogenannten «Ommibus»-Paket können nicht darüber hinwegtäuschen, dass in der EU weiterhin mehr neue Regulierungen unterwegs sind als abgebaut werden.
Bei unseren europäischen Nachbarn macht sich nach dem «Green-Deal»-Rausch aber zumindest eine gewisse Ernüchterung bemerkbar. Die Einsicht, dass die Wirtschaft damit schlicht kaputt reguliert wird, scheint zumindest teilweise Einzug zu halten.
Der Bundesrat will eine Nachhaltigkeitsaufsichtsbehörde
Aber diese Einsicht hat unsere Regierung offenbar noch nicht erreicht : Ähnlich wie damals im rot-grün regierten Deutschland will der Bundesrat jetzt auch bei uns dem Wort «Nachhaltigkeit» mehr Beachtung verschaffen und eine Behörde umbenennen.
Es genügt offenbar nicht, dass schon fast jedes Bundesamt eine eigene Nachhaltigkeitsabteilung hat. Der Bundesrat findet es nötig, auch die heutige Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) zu einer «Revisions- und Nachhaltigkeitsaufsichtsbehörde» zu machen. Die RAB hat heute einen klaren Auftrag. Sie kontrolliert, ob die Revisionsstellen genügend unabhängig und kompetent sind und ob sie Gewähr für eine korrekte Prüfungstätigkeit leisten. Es geht um das Vertrauen in die Revision von Jahresabschlüssen und damit um den Schutz von Gläubigern, Aktionären, Mitarbeitenden und Betrieben. Die vom Bundesrat geplante Erweiterung zu einer «Nachhaltigkeitsaufsicht» käme einer fundamentalen Änderung dieser Aufgabe gleich.
Eine KMU-Regulierungsbremse ist nötiger denn je
Hintergrund des bundesrätlichen Vorschlags ist die Neuauflage der sogenannten «Konzernverantwortungsinitiative». Als indirekten Gegenvorschlag hat der Bundesrat den Vorentwurf für ein neues « Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung » in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsfrist endet heute.
Das Urteil der Wirtschaft ist vernichtend: Dem Bundesrat wird die rote Karte gezeigt. Weil auch KMU mit neuer Bürokratie belastet würden, lehnt der Schweizerische Gewerbeverband die Vorlage vollumfänglich ab. Die Neuauflage der Initiative ist eine Zwängerei. Es braucht keinen neuen Gegenvorschlag. Die Initiative wurde schon einmal abgelehnt, ein Gegenvorschlag ist bereits in Kraft getreten.
Es braucht jetzt keine neue Bürokratie, sondern Entlastungen. Das Parlament hat dies erkannt. In der Sommersession nahm es mehrere Vorstösse zur Entlastung von KMU an, unter anderem eine Motion zur Einführung einer KMU-Regulierungskostenbremse. Damit hat das Parlament dem Bundesrat einen verbindlichen Auftrag erteilt. Der Bundesrat ist aufgerufen, diesen Auftrag jetzt rasch zu erfüllen und auf unnötige neue Gesetze zu verzichten.
Der Bundesrat hat die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt
Dass sich die Regierung gegen die Motion zur Einführung einer KMU-Regulierungsbremse gewehrt hatte, ist bezeichnend. Offenbar hat der Bundesrat noch nicht realisiert, was es geschlagen hat. Zwar richtet sich das von ihm vorgeschlagene neue Gesetz in erster Linie an Grossunternehmen. Diese geben ihre Pflichten aber an die Zulieferer weiter. Dadurch entstehen für KMU neue Bürokratie, Kosten und Risiken. Auftragsverluste, eine Konzentration der Lieferketten und eine höhere Abhängigkeit von Konzernen wären weitere Folgen.
Der Versuch des Bundesrats, das neue Gesetz als angeblich nötige Anpassung an EU-Recht darzustellen, ist sodann irreführend: Es gibt keinerlei Notwendigkeit für eine solche Anpassung.
Der Staat ist schlecht in «Unternehmensführung»
Mit dem neuen Gesetz würden letztlich Beamte vorschreiben, was eine «nachhaltige Unternehmensführung» ist. Das wäre eine ungeheure Anmassung und eine gefährliche Aufblähung des Staats. Tatsächlich sind es unsere KMU, welche die unternehmerische Nachhaltigkeit tagtäglich leben: sozial, ökonomisch und ökologisch. Nachhaltigkeit entsteht nicht in Amtsstuben oder durch neue Formulare, sondern durch unternehmerisches Handeln und Wirken.
Der Bund muss abspecken
Die Zahl der Stellen, die sich beim Bund mit Nachhaltigkeitsthemen befassen, ist in den vergangenen Jahren ständig gestiegen. Der Staat wächst ungebremst. Immer mehr Beamte befassen sich mit unnötigen Tätigkeiten. Diese verursachen wiederum neuen Aufwand für KMU. Ein Teufelskreis, der durchbrochen werden muss. Dafür braucht es zweierlei: eine Regulierungsbremse und eine Verwaltungsbremse. Der Bund muss sich wieder auf seine grundlegenden Aufgaben beschränken.