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Personen mit Schutzstatus S, die fünf Jahre in der Schweiz leben, erhalten Anspruch auf Aufenthaltsbewilligung B und höhere Sozialhilfeleistungen. Ab 2027 wird mit bis zu 48'000 neuen Anspruchsberechtigten gerechnet. Die Finanzierung des Schutzstatus S durch den Bund wird nach fünf Jahren eingestellt. Zentralschweizer Sozialdirektoren befürchten jährliche Mehrkosten von rund 300 Millionen Franken. Sie fordern vom Bund eine Anpassung der Asylverordnung, um Kosten für die Gemeinden zu reduzieren. Aktuell sind 73'000 Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz, von denen 74% nicht erwerbstätig sind. Es wird betont, dass der Schutzstatus S vorübergehend ist und der Bund eine Rückkehrorientierung anstrebt.
Das ist passiert: Menschen mit Schutzstatus S, die mindestens fünf Jahre in der Schweiz leben, erhalten Anspruch auf eine reguläre Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B). Im Verlauf des Jahres 2027 werden gemäss einer Analyse im Auftrag des Bundesrates bis zu 48'000 Personen aus der Ukraine diese Voraussetzung erfüllen. Damit erhalten sie auch Anspruch auf höhere Sozialhilfeleistungen.
Gleichzeitig hat der Bund beschlossen, die Finanzierung des Schutzstatus S nach fünf Jahren einzustellen. Jetzt wehren sich die Zentralschweizer Sozialdirektoren gegen die befürchtete Kostenexplosion und erinnern an die vom Bundesrat versprochene Rückkehrorientierung des Schutzstatus S.
