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Yves Donzallaz, Bundesrichter mit Doppelmoral

Yves Donzallaz, Bundesrichter mit Doppelmoral
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Yves Donzallaz, parteiloser Bundesrichter, ist in eine Bundesrichterin verliebt und hat dazu einen Kommentar verfasst, der solche Beziehungen verbietet. Er betont, dass bei stabilen Lebensgemeinschaften einer der Richter resignieren muss, um die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren. Berichten zufolge hält die Beziehung jedoch bereits seit längerer Zeit an, was ihn in einen Konflikt bringt. Donzallaz könnte versuchen, die Beziehung als vorübergehend darzustellen, um sein Richteramt zu behalten. Der Druck auf das Bundesgericht und die Oberaufsicht in der Bundesversammlung wächst, um der Situation gerecht zu werden.

Das ist passiert: Ausgerechnet der gemäss «Weltwoche» seit Monaten in eine Bundesrichterin verliebte Bundesrichter Yves Donzallaz (parteilos, ex-SVP)  schrieb den juristischen Kommentar zum Artikel 8 des Bundesgerichtsgesetzes, der solche Liebschaften verbietet. In so einem Fall, so schreibt Donzallaz, «muss eine der beiden betroffenen Personen auf ihr Richteramt verzichten». Es liege am Bundesgericht, für die Einhaltung der Vorschrift zu sorgen – oder an der Oberaufsicht in der Bundesversammlung, schreibt Donzallaz.

Der Löli-Faktor: Donzallaz, Mitherausgeber des «Commentaire de la LTF», schreibt in seinem selbst verfassten Beitrag zum Artikel 8, es gehe beim Verbot von Lebensgemeinschaften zwischen Richtern darum, «das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit der Richter zu wahren. Es ist daher angebracht, einen dauerhaften gemeinsamen Haushalt anzuerkennen, sobald ein stabiles Zusammenleben

vorliegt, das den Anschein einer eheähnlichen Beziehung hat». Zwar genüge eine «vorübergehende Beziehung» noch nicht, doch ein «Zusammenleben von einigen Monaten» könne eine Lebensgemeinschaft darstellen. Dann müsste, so Donzallaz weiter, «eine der beiden betroffenen Personen auf ihr Richteramt verzichten.»

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