Ganz knapp: →
Lernzielreduktion führt zu einem Eintrag im Zeugnis, während Nachteilsausgleich ohne Vermerk bleibt. Forschung zeigt, dass sozial schwächere Schüler eher Lernzielreduktionen erhalten, während sozial stärkere Schüler Nachteilsausgleiche bevorzugt erhalten. Beide Maßnahmen sollen Chancengleichheit fördern, bewirken jedoch Ungleichheit und benachteiligen bestimmte Gruppen. Studien belegen, dass Lernzielreduktion die Bildungswege negativ beeinflusst und zu niedrigeren Einschätzungen des Potenzials führt. Es wird gefordert, beide Maßnahmen transparenter zu gestalten und gezielt anzuwenden, um die Bildungsgerechtigkeit zu wahren.
Kurz: Wer sozial schwach ist, bekommt einen Eintrag im Zeugnis. Wer sozial stark ist, bekommt mehr Zeit für die Prüfung – ohne Vermerk. Beides geschieht im Namen der Chancengleichheit, auch wenn es Ungleichheit bewirkt.
Die Fakten: An Schweizer Volksschulen gibt es zwei sonderpädagogische Instrumente, die auf den ersten Blick ähnlich klingen, aber gegensätzliche Wirkungen haben: die Lernzielreduktion (tiefere, individuelle Lernziele, meist ohne Note) und den Nachteilsausgleich (gleiche Lernziele, aber angepasste Prüfungsbedingungen, etwa mehr Zeit).
Warum das wichtig ist: Neue Forschung aus Bern zeigt, dass beide Massnahmen sozial selektiv vergeben werden – aber in entgegengesetzte Richtungen. Wer schwächer gestellt ist, bekommt die Lernzielreduktion und damit den Eintrag im Zeugnis. Wer stärker gestellt ist, bekommt den Nachteilsausgleich ohne Risiken.
