Ganz knapp: →
Revision der Verordnung 883 der EU zur Koordination sozialer Sicherheit steht bevor. Künftig soll das Land der Erwerbstätigkeit für Grenzgänger auch zuständig für Leistungen sein. Schweiz wird nicht nur Beitragsstaat, sondern auch Leistungs- und Betreuungsstaat. Prognostizierte Mehrkosten für die Schweizer Arbeitslosenversicherung von 600–900 Millionen Franken pro Jahr. Anstieg der ALV-Ausgaben von 6,6 Milliarden auf bis zu 7,5 Milliarden Franken. Lohnbeiträge könnten um 0,2 bis 0,4 Prozentpunkte steigen. Zeitplan: EU-Parlament soll Revision im Sommer 2026 verabschieden. Ohne EU-Rahmenverträge hätte die Schweiz die Möglichkeit, alternative Lösungen anzubieten.
Die Fakten: Die EU steht kurz vor der Revision der Verordnung 883 zur Koordination der sozialen Sicherheit. Bisher zahlen Grenzgänger in die Arbeitslosenkassen des Beschäftigungsstaats (z.B. Schweiz), erhalten Leistungen aber vom Wohnsitzstaat (z.B. Frankreich). Künftig sollen Beiträge und Leistungen im selben Land anfallen – für Grenzgänger in der Schweiz wäre dann die Schweizer Arbeitslosenversicherung (ALV) zuständig.
Warum das wichtig ist: Der Systemwechsel hätte für die Schweiz spürbare finanzielle und organisatorische Auswirkungen. Weil die Verordnung Teil des Abkommens über die Personenfreizügigkeit ist, wäre sie mit den Rahmenverträgen in der Schweiz direkt anwendbar.
So ist es heute:
- Beiträge von Grenzgängern fliessen in die Schweiz; Leistungen zahlt der Wohnstaat. Die Schweiz hat so rund 600 Millionen Franken eingenommen.
- Dafür erstattet die Schweiz erstattet dem Wohnstaat 3–5 Monate der Leistungen. Kostenpunkt: rund 300 Millionen Franken jährlich.
