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UBS muss Auslandstöchter nur zu 90 Prozent mit Eigenkapital absichern

UBS muss Auslandstöchter nur zu 90 Prozent mit Eigenkapital absichern
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Der Ständerat hat beschlossen, dass systemrelevante Banken künftig 90 Prozent ihrer ausländischen Beteiligungen mit hartem Kernkapital (CET1) untermauern müssen. Der Vorschlag der Mehrheit der Wirtschaftskommission reduzierte die Eigenkapitalanforderung, um die Wettbewerbsfähigkeit der UBS zu schützen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter kritisierte, dass die Risiken nicht auf null gesenkt werden können und dämpfte die Erwartungen an die AT1-Anleihen. Der Entscheid wird als unzureichende Krisenvorsorge angesehen und soll im Nationalrat erneut geprüft werden.

In Kürze: Die Grossbank hatte sich für gesetzlich abgesicherte Wandeldarlehen eingesetzt – vergeblich. Dafür reduziert der Ständerat die Absicherung. 

Die Fakten: Der Ständerat hat am Mittwochmorgen mit 29 zu 16 Stimmen entschieden: Systemrelevante Banken müssen ihre ausländischen Beteiligungen zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen. Die Mehrheit folgte damit einem Minderheitsantrag der Wirtschaftskommission. Betroffen ist faktisch nur die UBS.

Warum das wichtig ist: Die Regel soll verhindern, dass Verluste ausländischer Töchter das Eigenkapital der Schweizer Mutter aushöhlen. Sie ist das Herzstück der «Too-big-to-fail»-Verschärfung nach dem Untergang der Credit Suisse 2023.

In Zahlen:

  • 63 Prozent: So viel CET1 hinterlegt die UBS heute für ihre Auslandstöchter.
  • 100 Prozent: Vorschlag des Bundesrates und der Wirtschaftskommission.
  • 50 Prozent davon Wandelanleihen (AT1): Vorschlag der Kommissionsmehrheit.
  • 90 Prozent: Entscheid des Ständerats.
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