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Der Guineer wurde wegen versuchter Tötung verurteilt und ist psychisch krank. Er erhält eine vorläufige Aufnahme in der Schweiz, weil in Guinea keine Therapie möglich ist. Sein Asylverfahren dauerte fast sieben Jahre, in der Zeit beging er mehrere Straftaten. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihm ein hohes Risiko für zukünftige Gewalttaten ohne Behandlung. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass private Interessen des Guineers ein höheres Gewicht haben als das öffentliche Interesse an einer Wegweisung. Ein Gutachten wies auf Unsicherheiten bezüglich seines Alters hin; er konnte keine Identitätspapiere vorlegen.
Die Fakten: Ein wegen versuchter Tötung verurteilter und psychisch kranker Guineer erhält in der Schweiz eine vorläufige Aufnahme. Ohne Therapie bestehe eine hohe Rückfallgefahr für Gewalttaten bis hin zu Tötungsdelikten. Eine «engmaschige Behandlung» sei jedoch in Guinea nicht garantiert.
Warum das wichtig ist: Der Fall zeigt exemplarisch, wie abgewiesene Asylbewerber aufgrund mangelnder Behandlung im Heimatland in der Schweiz bleiben können – trotz schwerer Vorstrafen.
Der «Nebelspalter» hat anhand von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts den Fall des Guineers rekonstruiert. Der Fall ist aus drei Standpunkten bemerkenswert:
- Die verantwortlichen Behörden verschleppten das Asylverfahren des Guineers über fast sieben Jahre bis zum letztinstanzlichen Urteil.
- In dieser Zeit wurde der Guineer mehrfach straffällig und musste stationär wegen seiner psychischen Probleme behandelt werden.
- Die Therapie der psychischen Probleme in der Schweiz sei höher zu werten als das Interesse der Öffentlichkeit an einer Wegweisung.
