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SVP-Nationalrat Gregor Rutz: «Bundesrat Jans hat uns brandschwarz angelogen»

SVP-Nationalrat Gregor Rutz: «Bundesrat Jans hat uns brandschwarz angelogen»
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Bundesverwaltungsgericht kritisiert SEM für neue Asylpraxis betreffend afghanische Frauen seit Juli 2023. Justizminister Beat Jans steht im Verdacht, das Parlament falsch informiert zu haben. SVP-Nationalrat Rutz plant, seinen Vorstoss zur Rücknahme der Praxisänderung erneut einzureichen. SEM weist Vorwürfe zurück und betont die Einzelfallprüfung; Einzelfallentscheidung wird als bedauerlicher Einzelfall beschrieben. Bürgerliche Politiker verlangen sofortige Korrekturen und warnen vor einer Erosion des Vertrauens in die Behörden.

Die Fakten: In einem brisanten Urteil rügt das Bundesverwaltungsgericht die Asylpraxis des Staatssekretariats für Migration (SEM): Faktisch würden Frauen aus Afghanistan seit einer Praxisänderung im Juli 2023 als kollektiv Verfolgte behandelt – obwohl die Behörden und insbesondere SP-Bundesrat Beat Jans stets das Gegenteil behauptet hatten.

  • Bürgerliche Nationalräte sprechen von einem «Skandal» und betonen, dass Beat Jans Parlament und Volk «brandschwarz angelogen» habe.  


Warum das wichtig ist: Das Parlament hatte einen Vorstoss von SVP-Nationalrat Gregor Rutz, der die Erleichterung der Asylverfahren für Afghaninnen rückgängig machen wollte, im Mai 2024 hauchdünn mit 91 zu 92 Stimmen abgelehnt. Auch, weil der Justizminister im Parlamentssaal versprochen hatte, dass trotz Praxisänderung jeder Fall einzeln überprüft werde.
Die Folgen: SVP-Nationalrat Rutz betont im Gespräch mit dem «Nebelspalter», dass er seine ursprüngliche Motion vor diesem Hintergrund noch einmal einreichen möchte: In Kombination mit dem Familiennachzug entwickle eine generelle Asylgewährung, eine Sogwirkung – was das ohnehin bereits überlastete Asylwesen zusätzlich strapaziert.