Ganz knapp: →
Kommission des Ständerats sichert EU-Abkommen verfassungsrechtlich ab. Verfassungsänderung mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen, erfordert Volks- und Ständen zustimmung. Klärung der Personenfreizügigkeit in Bezug auf Artikel 121a der Bundesverfassung. Umsetzungsgesetze unterliegen nicht dem Referendum, um Gesamtpaket zu schützen. Schubert-Praxis wird separat behandelt und erst nach Vernehmlassung geregelt. Vorlage wird bald veröffentlicht und in der Herbstsession behandelt.
Die Fakten: Die Staatspolitische Kommission des Ständerats will den Weg für die neuen EU-Abkommen verfassungsrechtlich absichern – und gleichzeitig verhindern, dass zentrale Teile des Pakets später separat vors Volk kommen.
Der Entscheid: Die Kommission hat mit 7 zu 6 Stimmen eine Verfassungsänderung verabschiedet. Diese verpflichtet den Bundesrat, die Stabilisierungsabkommen mit der EU zu ratifizieren – aber nur, wenn Volk und Stände zustimmen.
Der Kern:
- Die neue Verfassungsbestimmung soll die umstrittene Vereinbarkeit der Ausweitung der Personenfreizügigkeit mit Artikel 121a der Bundesverfassung klären.
- Damit würde zugleich die Debatte über ein besonderes obligatorisches Staatsvertragsreferendum («Referendum sui generis») hinfällig.
- Lehnt der Ständerat die Verfassungsänderung jedoch ab, bevorzugt die Kommission als Plan B dennoch ein obligatorisches Referendum sui generis statt eines fakultativen Referendums.
