Ganz knapp: →
Die EU-Rahmenverträge erfordern materielle Änderungen der Bundesverfassung, die ein obligatorisches Referendum benötigen. Gesetzgebungskompetenzen werden an die EU übertragen; die Schweiz hat keinen direkten Einfluss auf vorgeschlagene Gesetze. Vernehmlassungen der EU entfallen, und die Schweiz kann nur Ja oder Nein zu bestehenden Vorlagen sagen. Die politischen Rechte der Stimmbürger werden durch mögliche Ausgleichsmaßnahmen der EU verletzt. Streitigkeiten zwischen der EU und der Schweiz müssen über ein Schiedsgericht mit bindenden Entscheidungen des EuGH geklärt werden. Der Bundesrat verweigert ein obligatorisches Referendum, was Richli zu einem Vorschlag zur formellen Ergänzung der Bundesverfassung anregt.
Die Fakten: Die EU-Rahmenverträge bedeuten in mehreren Bereichen eine materielle Änderung der Bundesverfassung. Das sagte der emeritierte Luzerner Staatsrechtsprofessor Paul Richli am Kongress der Kompass-Initiative.
Warum das wichtig ist: Änderungen der Verfassung bedürfen eines obligatorischen Referendums. Das Ständemehr wäre also für die Verträge erforderlich.