Ganz knapp: →
Der Vorstoß zur Anpassung des Schweizer Produkthaftpflichtgesetzes an eine EU-Richtlinie wird im Nationalrat debattiert. Die EU-Regelungen würden zu einer Beweislastumkehr führen und Sammelklagen ermöglichen, die im Schweizer Recht nicht existieren. Kritiker, insbesondere von der SVP, bezeichnen den Vorstoß als verdeckten EU-Rechtsnachvollzug und warnen vor einer Einschränkung für Schweizer Unternehmen. Der Bundesrat unterstützt den Vorstoß, während einige Politiker die Notwendigkeit eines separaten politischen Diskurses betonen. Die Entscheidung des Nationalrats wird für den 17. September erwartet; SVP und FDP sind gegen die Motion.
In Kürze: Der Nationalrat berät am Donnerstag voraussichtlich über einen Grünliberalen Vorstoss, welcher der Schweiz die EU-Regulierung zur Produkthaftpflicht aufzwingen will – obwohl sie dazu gar nicht verpflichtet ist.
Die Fakten: Der grünliberale Nationalrat Beat Flach verlangt mit seiner Motion, dass der Bundesrat das Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) revidiert und die EU-Richtlinie 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte nachvollzieht. Bundesrat Beat Jans beantragt die Annahme. Die Aargauer Grünliberale Nationalrätin Barbara Portmann hat den Vorstoss übernommen. Bekämpft wird er von SVP-Nationalrat Thomas Burgherr.
Warum das wichtig ist: Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied und muss die Richtlinie nicht übernehmen. Trotzdem soll das Schweizer Haftungsrecht 1:1 an Brüssel angeglichen werden – ein weiteres Beispiel für einen autonomen Nachvollzug ohne Not.
