Ganz knapp: →
Der Bundesrat propagiert die Stabilisierung des bilateralen Wegs, obwohl dieser nach der Ablehnung des EWR-Beitritts nicht mehr gültig ist. Der Zugang zum EU-Binnenmarkt ist durch ein älteres Freihandelsabkommen gesichert, das keinen Zusammenhang mit dem Wohlstand hat. Die Behauptung, ohne neue Abkommen würde der bilaterale Weg an Substanz verlieren, ist theoretisch, aber unwahrscheinlich und ökonomisch irrelevant. Die Rahmenverträge garantieren keine Teilnahme an zukünftigen Forschungsprogrammen und die institutionelle Unabhängigkeit wird durch die Verpflichtung zur Rechtsübernahme gefährdet. Die Personenfreizügigkeit fördert nicht nur Fachkräfte, sondern auch Personen, die nicht zur Deckung eines Bedarfs in der Schweiz beitragen. Die Annahme, Einwanderung in Sozialwerke werde ausgeschlossen, widerspricht Studien, die zusätzliche Ansprüche für EU-Bürger erklären. Der wirtschaftliche Nutzen der Bilateralen ist gering, und die Bevölkerung leidet unter steigenden Kosten durch Zuwanderung.
Die Fakten: Der Bundesrat hat die Rahmenverträge ans Parlament geschickt. In der Medienmitteilung und an der Medienkonferenz sprach er sich für das Vertragspaket aus – mit Aussagen, die seinen eigenen Unterlagen widersprechen.
Warum es wichtig ist: Der Bundesrat ist gemäss Bundesverfassung zu sachlicher Information verpflichtet, damit die «freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe» gewährleistet sind (Art. 34, Abs. 2). Diesen Grundsatz verletzt er im EU-Dossier immer wieder.
Wir haben die wichtigsten Aussagen unter die Lupe genommen:
