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Rahmenverträge: Das Ständemehr ist zwingend erforderlich

Rahmenverträge: Das Ständemehr ist zwingend erforderlich
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Dynamische Rechtsübernahme schränkt Volksrechte und kantonale Kompetenzen ein. Überwachung erfolgt durch die nicht parteineutrale Europäische Kommission ohne Schweizer Beteiligung. Schiedsgericht fungiert als formales Zwischenschritt zum EuGH und garantiert keine Unabhängigkeit. Das Modell ist als dauerhaft und nicht als Übergangslösung konzipiert. Obligatorium für ein Referendum muss bei der Regelung berücksichtigt werden. Internationale Experten kritisieren das Schiedsgericht als unzureichend und irreführend.

Die dynamische Rechtsübernahme würde Volksrechte und kantonale Kompetenzen substantiell aushöhlen. Referenden würden durch Ausgleichsmassnahmen entwertet.
Die faktische Kompetenz zur Überwachung der Schweiz läge bei der politisch agierenden Europäischen Kommission, die weder parteineutral ist noch ein Schweizer Mitglied hat. Ein Zwei‑Pfeiler‑Modell mit einer eigenen Überwachungsbehörde und einem eigenen Gerichtshof besteht nur im EWR; das Rahmenabkommen würde einen Ein‑Pfeiler‑Mechanismus mit den EU-Organen Kommission und EuGH etablieren.