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Der Bund erhebt keine Informationen über die Aufenthaltsdauer von Asylbewerbern in Drittstaaten. Justizminister Beat Jans bezeichnet diese Informationen als «nicht relevant» für das Asylverfahren. Das SEM hat seit Juli 2023 afghanischen Frauen und Mädchen grundsätzlich Asyl gewährt, was zu einer Anerkennung von rund 10’200 Afghanen führte. Das Bundesverwaltungsgericht kritisierte die Praxis des SEM und stellte fest, dass die Einzelfallprüfungen nicht ausreichend sind. SVP-Nationalrat Gregor Rutz plant, einen Vorstoß gegen die aktuelle Asylpraxis erneut einzureichen.
Die Fakten: Der Bund überprüft bei Asylsuchenden grundsätzlich nicht, ob und wie lange sie sich in Drittstaaten aufgehalten haben, bevor sie in der Schweiz Asyl beantragen. Diese Angaben seien für das Asylverfahren «nicht relevant», antwortet Justizminister Beat Jans in der Fragestunde des Nationalrates.
Warum das wichtig ist: Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich die Asylpraxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) gerügt. Afghaninnen würden entgegen dem Gesetz ohne Einzelfallprüfung als verfolgt behandelt. In der Fragestunde des Nationalrats forderten Parlamentarier darum Antworten von Justizminister Beat Jans.
Diese Antworten lassen aufhorchen. Seit der Praxisänderung im Juli 2023 gewährt das SEM Frauen und Mädchen aus Afghanistan grundsätzlich Asyl statt nur einer vorläufigen Aufnahme. Bis Ende April dieses Jahr wurden daher rund 10’200 afghanische Staatsangehörige als Flüchtlinge anerkannt.
- Von diesen lebten bereits 49 Prozent mit einem geregelten Aufenthalt in der Schweiz. Diese Personen verfügten entweder über eine «ausländerrechtliche Aufenthaltsbewilligung B, eine Niederlassungsbewilligung C oder eine vorläufige Aufnahme», antwortet das SEM.
- Im gleichen Zeitraum sind rund weitere 13’000 afghanische Staatsangehörige neu in die Schweiz eingereist.
- Die Asylgesuche von afghanischen Frauen wurden zu 98 Prozent gutgeheissen.
