Ganz knapp: →
Die Schweiz übernimmt Teile des EU-Beihilferechts mit einem neuen Beihilfeüberwachungsgesetz (BHÜG). Die geplante Beihilfekammer der Wettbewerbskommission (WEKO) wird umfassende Prüfungsrechte erhalten. Schneider kritisiert das Gesetz als verfassungsrechtlich fragwürdig und schwächend für die Kantone. Das Gesetz sieht einen erweiterten Begriff von Beihilfen vor, der auch Steuervergünstigungen und Bürgschaften einschließt. Kantone und Unternehmen erhalten weniger Mitwirkungsrechte als in der EU, was laut Schneider problematisch ist. Ein möglicher „Chilling Effect“ könnte dazu führen, dass Förderprogramme aus Angst vor Rückforderungen eingestellt werden.
Die Fakten: Mit den Rahmenverträgen verpflichtet sich die Schweiz, Teile des EU-Beihilferechts zu übernehmen. Dafür will der Bundesrat ein neues Beihilfeüberwachungsgesetz (BHÜG) erlassen. Der Ökonom, Jurist und SVP-Generalsekretär Henrique Schneider kritisiert den Entwurf in einem Beitrag in der Zeitschrift Jusletter scharf: Er sei verfassungsrechtlich fragwürdig, schwäche die Kantone und gehe teilweise über die EU-Vorgaben hinaus.
Auf einen Blick:
- Das neue Gesetz setzt die Beihilfe-Regeln der EU für den Luft- und den Landverkehr um.
- Die Schweiz muss innert fünf Jahren nach Inkrafttreten der Abkommen eine unabhängige Kontrollbehörde einrichten.
- Zuständig werden soll eine neue Beihilfekammer der Wettbewerbskommission (WEKO) mit drei Mitgliedern.
- Geplante Beihilfen müssen angemeldet werden; unzulässige Beihilfen sollen zurückgefordert werden können.