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Keine gute Woche für die EU-Turbos

Keine gute Woche für die EU-Turbos
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Vier Ständeratskommissionen diskutierten die EU-Rahmenverträge, nur eine davon öffentlich. Juristen und Experten wiesen auf die negativen Auswirkungen auf die Demokratie und die Machtverteilung in der Schweiz hin. Das Ständemehr zeigt sich als problematisch für Volksentscheide, insbesondere bei EU-Fragen. Bedenken über die Übernahme des EU-Beihilferechts wachsen, insbesondere im Hinblick auf die Kantone. EU-Befürworter hatten Schwierigkeiten, ihre Argumente überzeugend zu präsentieren. Bundesrat Ignazio Cassis zeigte sich desinteressiert, um politisches Kapital für die Verträge zu riskieren.

Die Fakten: Vier Ständeratskommissionen haben die Rahmenverträge diese Woche besprochen, nur eine tat dies in der Öffentlichkeit. In bemerkenswerter Art und Weise. Aber auch bei den anderen «ging die Post ab». 
Drei Juristen, ein Historiker und ein Politikwissenschaftler lieferten heute ihre Sichtweise ab. Während bei den Juristen die bekannten Positionen doziert wurden, waren vor allem der Historiker und der Politikwissenschaftler interessant (hier geht es zum Livestream der Anhörung, inklusive der wichtigsten Aussagen): 

  • Olivier Zimmer, ehem. Universität Oxford, betonte die demokratiepolitische Frage und die Bedeutung der Verträge für die Machtverteilung zwischen EU, der Schweiz und innerhalb der Schweiz zwischen Bundesrat, Verwaltung einerseits und Parlament und Volk auf der anderen Seite. Die Schweiz sei mit ihrem Demokratieverständnis subversiv und eine Anlehnung an die EU wäre eine Abkehr von diesem Weg und eine «Schwächung der bürgerlichen Freiheit». Zimmer hob das genossenschaftliche Verständnis der Eidgenossenschaft hervor – und dessen Bedeutung für die Teilhabe der Bürger im Land. Während der Bundesrat immer noch so tue, als dürfe die Schweiz selbstständig Gesetze beschliessen, habe die EU in den Verhandlungen darauf geachtet, alles was ihr Recht betreffe, der Beurteilung durch den eigenen Gerichtshof zuzuordnen. 
  • Adrian Vatter, Universität Bern, strich die tatsächliche Wirkung des Ständemehrs hervor. In insgesamt zehn Fällen wurde bisher ein Volksentscheid durch die Stände ausgehebelt, leicht zunehmend in den vergangenen zwanzig Jahren. Oft sind die gleichen kleinen, Deutschschweizer Kantone bei den «Siegern». Das Ständemehr wirke nicht mehr neutral: «Die Städte verlieren, ebenso die Frauen, die Jungen und die Romandie». Gerade EU-Abstimmungen seien «überdurchschnittlich konfliktanfällig». Es war eine Steilvorlage für die EU-Befürworter, die Frage des Ständemehrs vom Resultat her zu denken: Es braucht erfahrungsgemäss rund 55 Prozent, um sicher zu sein, auch das Ständemehr zu schaffen. 

Aus der öffentlichen Anhörung der Staatspolitischen Kommission lässt sich folgern, dass es ein freiwilliges, obligatorisches Referendum mit Ständemehr schwer haben wird. Das ist bemerkenswert, weil ein Vierteljahrhundert lang im Parlament versprochen wurde, bei wichtigen Vorlagen dann ein obligat­orisches Referendum doch wieder zu beschliessen. 
Eher eine Chance hat die Forderung von Professor Stefan Schmid, Universität St. Gallen, wegen eines Konfliktes der Personenfreizügigkeit mit dem Artikel 121a (Masseneinwanderungsinitiative) eine Verfassungsrevision in die Vorlage einzubauen. Dies sei nötig, weil nicht nur mehr quantitiativ mehr Personen in die Schweiz kommen würden, sondern die Freizügigkeit qualitativ ausgeweitet werde. Die Gegner versuchten (einigermassen verzweifelt), das neue Freizügigkeitsabkommen und dessen Wirkungen kleinzureden. Ständerätin Tiana Moser (ZH, GLP) verstieg sich zu der Aussage, dass höchstens «eine Handvoll» zusätzliche Personen in die Schweiz kommen könnte. 

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