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Der Bundesrat hat den Schutzstatus S für Ukrainer bis zum 4. März 2028 verlängert. Gregor Rutz kritisiert die Untätigkeit des Bundesrates und sieht die Gefahr einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für 72.000 Ukrainer. Der Schutzstatus sollte rückkehrorientiert sein, was durch gesetzliche Auflagen unterstützt wird. Es gibt Bedenken, dass die Bevölkerung das Vertrauen in die Rechtsordnung verliert, falls Asylgesetze nicht durchgesetzt werden. Rückkehrprüfungen sind essenziell, um zu entscheiden, wer tatsächlich schutzbedürftig ist.
Die Fakten: Der Bundesrat hat den Schutzstatus S bis zum 4. März 2028 erneut verlängert – mit Einschränkungen für Wehrdienstpflichtige. Im Interview erklärt SVP-Nationalrat Gregor Rutz, dass 72’000 Ukrainer ein pauschales Aufenthaltsrecht erhalten, wenn Bundesrat Beat Jans weiterhin untätig bleibt: «Das wäre eine Bankrotterklärung für die Schweizerische Asylpolitik.»
Warum das wichtig ist: Obwohl der Bundesrat seit Ausbruch des Krieges immer wieder betont hat, dass die Schutzgewährung für Ukrainer «rückkehrorientiert» sei und nicht darauf abziele, dass die Geflüchteten für immer in der Schweiz bleiben, ist SVP-Nationalrat Gregor Rutz überzeugt, dass die allermeisten Ukrainer die Schweiz nie mehr verlassen werden, solange SP-Justizminister Beat Jans untätig bleibt.
