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Gericht rügt SEM: Afghaninnen faktisch kollektiv als Flüchtlinge behandelt

Gericht rügt SEM: Afghaninnen faktisch kollektiv als Flüchtlinge behandelt
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Bundesverwaltungsgericht stellt SEM's Asylpraxis infrage. Afghanische Frauen werden ohne Einzelfallprüfung als verfolgt behandelt. Bundesrat Beat Jans betonte, dass Asylanträge individuell geprüft werden. SEM verwendete einen fragwürdigen Fragebogen für Zweitgesuche. Gericht kritisiert fehlende Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei Asylanträgen. Anerkannte Flüchtlinge aus Afghanistan sind seit Praxisänderung stark gestiegen. Entscheidung wirft Zweifel an der Glaubwürdigkeit der SEM-Politik auf.

Die Fakten: Ein brisanter Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts stellt die Asylpraxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) infrage. Das Gericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass das SEM afghanische Frauen entgegen dem Gesetz ohne Einzelfallprüfung als verfolgt behandelt – obwohl Behörden und Bundesrat stets das Gegenteil betonten.

Warum das wichtig ist: Bundesrat Beat Jans hat bei jeder Gelegenheit betont, dass die Asylgesuche von Afghaninnen weiterhin einzeln geprüft werden. Offensichtlich ist dies nicht der Fall. Das berichtet CHMedia. 

Der Fall: Eine Afghanin stellte 2019 in der Schweiz ein Asylgesuch. Zuvor hatte sie bereits in Griechenland Asyl beantragt, weshalb nach den Dublin-Regeln eigentlich Griechenland zuständig gewesen wäre. Das SEM lehnte ihr Asylgesuch 2020 ab, gewährte ihr jedoch  eine vorläufige Aufnahme. Nach der Machtübernahme der Taliban änderte das SEM im Juli 2023 seine Praxis (PDF): Afghaninnen mit abgelehnten Gesuchen konnten ein Zweitgesuch einreichen. Das SEM verwendet dazu einen pauschalen Fragebogen mit sieben Fragen, den der Nebelspalter exklusiv veröffentlicht hat.