Ganz knapp: →
Familiennachzug in die Schweiz in den letzten zehn Jahren umfasste über 420.000 Personen, von denen nur 1,6% bei Einreise eine Erwerbstätigkeit hatten. Der Bund plant, arbeitslose Familiennachzügler durch Kontaktaufnahme und Berufsberatung zu unterstützen, jedoch ist die Teilnahme an diesen Maßnahmen freiwillig. EU/EFTA-Bürger können aufgrund vertraglicher Bestimmungen nicht zur Teilnahme an Integrationsmaßnahmen gezwungen werden. Die Integrationsbemühungen enden, wenn Einladungen zu Beratungsgesprächen ignoriert werden. Ein Ausbau des Familiennachzugs ermöglicht es künftig, auch entfernteste Verwandte nachzuholen.
Die Fakten: Personen, die im Familiennachzug in die Schweiz gekommen sind und keine Arbeit oder Ausbildung in Aussicht haben, sollen mit Massnahmen in den Arbeitsmarkt integriert werden. Damit will der Bundesrat die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» bekämpfen.
- Zur Teilnahme kann der Bundesrat jedoch EU/EFTA-Einwanderer nicht zwingen – das verbietet das Personenfreizügigkeitsabkommen.
Warum das wichtig ist: Recherchen des «Nebelspalters» zeigen auf, dass die «Begleitmassnahmen» gegen die SVP-Initiative vollständig auf Freiwilligkeit basieren. Darin sieht der Bundesrat kein Problem und hofft auf das Interesse der arbeitslosen Familiennachzügler.