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EuGH stärkt Rechte von Asylbewerbern – und stellt die Schweizer Praxis infrage

EuGH stärkt Rechte von Asylbewerbern – und stellt die Schweizer Praxis infrage
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EuGH-Urteil setzt enge Grenzen für Leistungskürzungen bei Asylbewerbern in der EU. Pflicht des Aufnahmestaats umfasst auch Materialleistungen wie Kleidung und Geld. Urteil könnte Schweizer Nothilfepraxis herausfordern; Schweizer Gericht verfolgt restriktiveren Ansatz. Unterschiedliches Verständnis des Existenzminimums zwischen EU-Recht und Schweizer Rechtsprechung. Urteil hat keine unmittelbare Wirkung in der Schweiz, könnte aber politische Debatten anstoßen.

Die Fakten: Der Gerichtshof der EU (EuGH) hat in einem Urteil den EU-Staaten enge Grenzen bei Leistungskürzungen für Asylbewerber gesetzt. Selbst Personen, die eigentlich in einen anderen Staat zurückgeschafft werden sollen, haben Anspruch auf Kleidung und Geldleistungen. Das Urteil könnte die Debatte über die Schweizer Nothilfe neu befeuern.

Das ist passiert: Der vom EuGH beurteilte Fall betraf einen afghanischen Asylbewerber, der zuerst in Rumänien und später in Deutschland ein Asylgesuch stellte. Deutschland erklärte sich aufgrund der Dublin-Regeln für unzuständig und wollte den Mann nach Rumänien zurückschicken. Während des laufenden Verfahrens erhielt er jedoch nur noch Unterkunft, Nahrung, Heizung und medizinische Versorgung. Gestrichen wurden:

  • Leistungen für Kleidung
  • Leistungen für Haushaltsbedarf
  • Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse

Das deutsche Bundessozialgericht fragte daraufhin den EuGH, ob eine solche Kürzung mit dem EU-Recht vereinbar sei.

Das Urteil: Die Luxemburger Richter antworteten mit einem klaren Nein.

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