Ganz knapp: →
Rund 50 Prozent der EU-Richter und Generalanwälte besitzen Aktien großer Unternehmen. Über 40 Prozent haben private Finanzinteressen deklariert; darunter Unternehmen wie Eni, Total, Novo Nordisk und Amazon. Der EuGH verhängt hohe Rechtsstaatlichkeitsstandards, hat aber selbst unzureichende Transparenzregeln. Richter können selbst beurteilen, ob Interessenkonflikte bestehen, ohne externe Kontrolle. Berichte über mangelnde Unabhängigkeit und Befangenheit könnten das Vertrauen in den EuGH gefährden. Reformvorschläge fordern den Verkauf von Aktien vor Amtsantritt sowie verbesserte Transparenz.
Die Fakten: Knapp die Hälfte der Richter und Generalanwälte am Gerichtshof der EU besitzt Aktien von grossen Unternehmen – auch in Wirtschaftsbereichen, in denen sie Entscheide treffen. Das enthüllte ein Netzwerk aus Investigativjournalisten.
Warum das wichtig ist: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verlangt von Regierungen und Unternehmen höchste Rechtsstaatlichkeit. Bei den eigenen Richtern genügt dagegen offenbar ein System, das weitgehend auf Selbstkontrolle basiert – obwohl viele von ihnen Beteiligungen an Unternehmen halten, über deren Branchen sie urteilen.
