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Dublin-Abkommen: Nach sechs Monaten erlischt die Zuständigkeit

Dublin-Abkommen: Nach sechs Monaten erlischt die Zuständigkeit
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Italien erfüllt seit dem Amtsantritt von Giorgia Meloni seine Verpflichtungen aus dem Dublin-Abkommen nicht. 3’784 Asylbewerber müssen aufgrund der abgelaufenen Rücküberstellungsfrist von sechs Monaten in der Schweiz behandelt werden. Von diesen haben bereits 1’499 Personen Asyl erhalten, während bei weiteren 1’367 Fällen die Verfahren noch laufen. Die Mehrheit der Asylbewerber stammt aus Ländern mit niedrigen Asyl-Anerkennungsquoten. Personen aus Algerien, Tunesien und Marokko müssen ebenfalls in der Schweiz Asylverfahren durchlaufen, trotz geringer Erfolgsaussichten. Kritiker argumentieren, dass das Dublin-Abkommen nicht funktioniert und Italien sich dadurch Vorteile verschafft.

Die Fakten: Wenn die Schweiz einen Asylbewerber mehr als sechs Monate lang nicht in den zuständigen Staat überstellen kann, geht die Zuständigkeit gemäss Dublin-Abkommen auf die Schweiz über. Davon profitiert jetzt Italien.

Warum das wichtig ist: Das Dublin-Abkommen funktioniert nicht so, wie es die Behörden dargestellt haben. Es belohnt Italien für seinen Vertragsbruch.

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