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Verwaltung verwendet Begriffe wie "Vollzugshilfen" und "Leitfäden", die keine rechtliche Bindung haben, aber die Praxis prägen. Problematisch ist, wenn diese Dokumente den gesetzlichen Rahmen überschreiten, wie bei der Vollzugshilfe des BAFU, die neue Bürokratie schafft. Aktionsplan des BLV fördert gesunde Ernährung, führt jedoch zu "freiwilligen" Verpflichtungen, die oft verpflichtend wirken. Informationsschreiben können Handelshemmnisse schaffen; ein Beispiel ist die Allergenkennzeichnung, die die EU-Rechtslage belastet hat. Beweislastumkehr in der Bürokratie führt zu erhöhtem Verwaltungsaufwand für Unternehmen, insbesondere im Bereich "Swiss Made". Ungleichbehandlung zwischen großen Konzernen und KMU hinsichtlich des Swisskreuzes verursacht Unmut und ist ein Thema für die Petition "Echt Schweiz. Echt stark".
Sie heissen «Vollzugshilfen», «Leitfaden», «Merkblätter», «Informationsschreiben», «FAQ», «Wegleitungen», «Broschüren», «Praxispräzisierung», «Weisung», «Handlungsanleitungen» oder schlicht «Anleitung». Und mit der wachsenden Zahl von Fachkräften aus dem Grossen Kanton in der Bundesverwaltung hält auch der eher in Deutschland geläufige Begriff der «Handreichung» langsam Einzug ins eidgenössisch-amtliche Vokabular. Gemeinsam ist diesen Dokumenten, dass sie formell kein Recht setzen, aber die Praxis prägen.
Wenn die Verwaltung solche Dokumente unter Einbezug der Betroffenen erarbeitet, um beispielsweise Unklarheiten zu beseitigen und Rechtssicherheit zu erhöhen, oder wenn Rechtstexte allgemeinverständlich erläutert werden, dann ist das meistens unproblematisch. Problematisch wird es aber, wenn die Verwaltung damit ihren Einfluss über die gesetzlichen Grundlagen hinaus erweitert.