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Die Ständeräte und der Lohnschutz

Die Ständeräte und der Lohnschutz
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Streichung von zwei Lohnschutzmaßnahmen durch die Wirtschaftskommission: Erstunternehmerhaftung und erweiterter Kündigungsschutz für Gewerkschafter. Kautionspflicht bleibt bestehen, was im Widerspruch zu einem Freizügigkeitsabkommen steht. Gewerkschaften und SP setzen Zustimmung zu Rahmenverträgen von Lohnschutzmaßnahmen abhängig und drohen mit Widerstand. Forderungen der Gewerkschaften werden weitgehend durch den Bundesrat genehmigt, zur Unzufriedenheit mancher Kommissionsmitglieder. Prognose, dass Arbeitgeberverband möglicherweise zugestimmt hat, während der Gewerbeverband an seiner kritischen Haltung festhält. Unklare Position des Parlaments bezüglich des Drucks von Gewerkschaften und möglicher Regulierung.

Die Fakten: Die Wirtschaftskommission des Ständerats will zwei der 14 Lohnschutzmassnahmen streichen: Die Erstunternehmerhaftung und den erweiterten Kündigungsschutz für Gewerkschafter. Und an der heutigen Kautionspflicht möchte sie zudem festhalten. Letzteres  steht im Widerspruch zum neuen Freizügigkeitsabkommen. An insgesamt 11 von 14 zusätzlichen flankierenden Massnahmen hält die Kommission fest. 

Warum das wichtig ist: Die Gewerkschaften und die SP machen ihre Zustimmung zu den Rahmenverträgen von diesem Paket abhängig. Ihr Druckmittel: Ohne ihre Unterstützung drohen sie, die Verträge zu bekämpfen. Ob sie das tun, weiss allerdings niemand.