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Die Rahmenverträge wurden mehrfach umbenannt, zuletzt in „Bilaterale III“. Sie beinhalten fünf alte und drei neue Verträge, die die dynamische Rechtsübernahme durch die Schweiz festlegen. Eine erhöhte finanzielle Verpflichtung der Schweiz gegenüber der EU wird eingeführt, die als „Marktzutrittsgebühr“ bezeichnet wird. Es gibt eine Debatte darüber, ob das Volk oder Volk und Stände über die Verträge entscheiden dürfen. Die Befürworter der Verträge sehen diese als alternativlos, während einige der Meinung sind, dass die Schweiz ihre eigenen Gesetze bewahren sollte.
Die Rahmenverträge sind ein Produkt, das so gut ist, dass man ihm schon dreimal einen neuen Namen geben musste. Zuerst hiess es «Rahmenabkommen». Das klang nach Fesseln, also weg damit. Dann hiess es: «Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union». Das klang nach Beamtendeutsch, also ebenfalls weg damit. Und jetzt heisst es «Bilaterale III». Das klingt nach Heimat, nach Ovomaltine, nach 1999.
Wenn ein Wirt seinen Hauswein dreimal umetikettiert, dann liegt das selten am Etikett.
Was ist drin im Paket? Fünf alte Verträge bekommen einen neuen Rahmen: Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse, Luftverkehr, Landverkehr, Landwirtschaft. Dazu kommen drei neue: Strom, Gesundheit, Lebensmittelsicherheit. Acht Verträge, ein überall gleicher Rahmen. Wie bei einem Bilderrahmen. Nur hängt diesmal nicht das Bild an der Wand, sondern wir.

