Ganz knapp: →
Die EU verfolgt das Ziel, die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen durch rechtliche Vorgaben zu verringern. Mitgliedstaaten müssen Regeln zur Lohntransparenz, Berichterstattung und Umkehr der Beweislast umsetzen. In der Schweiz gilt die Richtlinie nicht unmittelbar, aber es gibt Bestrebungen, ähnliche gesetzliche Anpassungen vorzunehmen. Der Gender-Pay-Gap in der Schweiz beträgt rund 16,2 %, wobei viele Unterschiede nicht zwangsläufig durch Diskriminierung erklärbar sind. Ein signifikanter Teil der Lohnunterschiede kann durch Faktoren wie Berufserfahrung und familienbedingte Erwerbsunterbrechungen erläutert werden.
Die Fakten: Die EU will die Lohnschere zwischen Männern und Frauen schliessen – und greift dafür tief in die Wirtschaftsfreiheit der Unternehmen ein. Bis zum 7. Juni 2026 müssen die Mitgliedstaaten die sogenannte Entgelttransparenzrichtlinie in ihrem nationalen Recht umsetzen.
Warum das wichtig ist: Die Richtlinie müsste bei einem Ja zu den EU-Rahmenverträgen möglicherweise auch von der Schweiz übernommen werden. Da das überarbeitete Freizügigkeitsabkommen der Integrationsmethode untersteht, sogar direkt, ohne Umsetzung ins nationale Recht.
