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Die Bundeskanzlei gerät in Erklärungsnot

Die Bundeskanzlei gerät in Erklärungsnot
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Die Bundeskanzlei verbreitet falsche und verkürzte Informationen über die Rahmenverträge in einem Video. Die Aussagen zum Zugang zum Binnenmarkt, den Exportanteilen in die EU und zur Zuwanderung sind sachlich inkorrekt oder unvollständig. Die Bundeskanzlei hat im Jahr 2025 8,5 Millionen Franken für Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben und steht vor einer Kürzung von 1,6 Millionen Franken bis 2029. In ihrer Antwort auf Kritik weicht die Bundeskanzlei von den ursprünglichen Aussagen ab und verwendet fragwürdige Statistiken. Die Methoden der Bundeskanzlei in der Kommunikation verletzen das Gebot der Sachlichkeit und Vollständigkeit, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Fakten: In einem Video auf ihrem englischsprachigen Kanal verbreitet die Bundeskanzlei stark verkürzte bis unwahre Informationen über die Rahmenverträge. Auf Anfrage redet (und rechnet) sie den Vorfall schön.

Warum das wichtig ist: Die Bundesverfassung garantiert die «freie Willensbildung» der Bürger. Der Bundesrat ist bei der Kommunikation gemäss Gesetz zur Vollständigkeit und Sachlichkeit verpflichtet. Nur hält er es nicht ein.