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Die «Ausgleichsmassnahmen» sind gefährliche Sanktionen

Die «Ausgleichsmassnahmen» sind gefährliche Sanktionen
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Ausgleichsmassnahmen werden als Sanktionen verstanden, jedoch vom Bundesrat als harmlose Ausbalancierung dargestellt. Die Aussage zur Verhältnismässigkeit der Sanktionen bleibt unklar und stellt eine "Blackbox" dar. Sektorübergreifende Vergeltung könnte als Machtinstrument von der EU gegen die Schweiz genutzt werden. Ziegler empfiehlt klare Definitionen für Verpflichtungen und Sanktionen, die im aktuellen Verstehensrahmen fehlen. Der Bundesrat hält essentielle Gutachten zurück, was das Vertrauen in die politischen Verhandlungen untergräbt.

In Kürze: Die «Ausgleichsmassnahmen» in den Rahmenverträgen sind eigentlich Sanktionen – und sie treffen die Schweiz härter, als der Bundesrat zugibt. 

Die Fakten: Völkerrechtsprofessor Andreas R. Ziegler (Universität Lausanne) verfasste im Auftrag der Bundesverwaltung eine Studie über Ausgleichsmassnahmen in internationalen Verträgen. Auf der offiziellen EDA-Webseite zum Paket Schweiz–EU taucht sie nicht auf. Erst ein Gesuch nach dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) brachte sie ans Licht.

Warum das wichtig ist: Der Bundesrat verkauft die Ausgleichsmechanismen im Paket als harmlose, souveränitätsschonende Ausbalancierung zwischen der EU und der Schweiz. Zieglers wissenschaftliche Analyse – die er nicht als Auftragsgutachten zum Paket selbst, sondern als allgemeine völkerrechtliche Auslegeordnung verfasst hat – zeichnet an mehreren Punkten ein deutlich unbequemeres Bild.

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