Ganz knapp: →
EKZ haben rechtliche Vorgaben bei der Strombeschaffung missachtet. Freihändige Vergaben an Primeo ohne öffentliche Ausschreibung, was den Wettbewerb beschränkte. Möglicher finanzieller Schaden für Kunden beträgt bis zu 878 Millionen Franken. EKZ bestreiten Vorwürfe und behaupten, dass Kunden keine Nachteile entstanden sind. Weko behält sich mögliche Rechtsmittel vor.
Die Fakten: Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) haben über Jahre rechtliche Vorgaben bei der Strombeschaffung missachtet. Das hat die Wettbewerbskommission (Weko) festgestellt.
Warum das wichtig ist: Weil die EKZ Aufträge für die Strombeschaffung freihändig an das Nordwestschweizer Energieunternehmen Primeo vergeben haben, statt sie öffentlich auszuschreiben, konnte die Elektrizität über Jahre möglicherweise nicht zum günstigsten Preis beschafft werden. Für die Kunden könnte ein Schaden von bis zu 878 Millionen Franken entstanden sein. Pro Haushalt im Kanton Zürich würde das bis 1626 Franken ausmachen.
Das Zitat: «Die von EKZ praktizierten Strombeschaffungen [...] erfüllen aus Sicht des Sekretariats die Voraussetzungen an eine freihändige Vergabe nicht vollumfänglich. Die EKZ hätten den Einkauf von Terminmarktprodukten für die Grundversorgung im offenen oder selektiven Verfahren ausschreiben sollen.» (Weko-Sekretariat)
