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Der Bundesrat will nichts bezahlen an den Langzeitbetrieb der Atomkraftwerke

Der Bundesrat will nichts bezahlen an den Langzeitbetrieb der Atomkraftwerke
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Die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt könnten technisch bis zu 80 Jahre am Netz bleiben. Die Landesregierung hält staatliche Unterstützung für unnötig, sieht aber Investitionsrisiken. Die Verantwortung für die Finanzierung des Unterhalts liegt bei den Betreibern und den Kantonen. Der Bericht des Bundesrats bescheinigt die Wirtschaftlichkeit des Langzeitbetriebs unter gewissen Bedingungen. Der Bundesrat könnte im Notfall Maßnahmen prüfen, falls eine Wirtschaftlichkeitslücke entsteht.

Die Fakten: Die Landesregierung erachtet es als technisch und wirtschaftlich möglich, dass die beiden Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt bis zu 80 Jahren am Netz bleiben. Eine finanzielle Unterstützung des Staates, um diesen Langzeitbetrieb zu ermöglichen, bezeichnet der Bundesrat aber aus heutiger Sicht als unnötig.

Warum das wichtig ist: Für die Sicherheit der Stromversorgung in den nächsten Jahrzehnten ist es von grosser Bedeutung, dass die Werke Gösgen und Leibstadt so lange wie möglich am Netz bleiben. Offen ist aber, wer den Unterhalt bezahlen soll, der dafür notwendig ist. Dass der Bundesrat sich nicht daran beteiligen will, dürfte der Stromwirtschaft nicht gefallen.

Das Zitat: «Aus heutiger Sicht erscheint eine substanzielle Wirtschaftlichkeitslücke als sehr unwahrscheinlich.» (Bericht des Bundesrats zum möglichen Langzeitbetrieb von «Gösgen» und «Leibstadt», siehe hier)

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