Ganz knapp: →
Verlängerung des Schutzstatus S für Ukrainer in der Schweiz bis 4. März 2028. Einschränkung der Schutzgewährung für Wehrdienstpflichtige. Schutzstatus S entlastet das Asylwesen, da keine Einzelfallprüfungen notwendig sind. Finanzielle Unterstützung der Kantone mit 3.000 Franken pro Person jährlich bis 2028. Ab März 2027 erhalten 46.000 Schutzberechtigte eine temporäre Aufenthaltsbewilligung B und Zugang zu Sozialhilfe. Die Kantone tragen ab dann die Kosten für die Sozialhilfe, da der Bund sich zurückzieht. Härtefallregelung bleibt möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bundesrat betont, dass die Schutzgewährung nicht auf eine dauerhafte Ansiedlung abzielt.
Die Fakten: Der Bundesrat hat entschieden, den Schutzstatus S mindestens bis zum 4. März 2028 mit Einschränkungen zu verlängern: Ukrainer, die in den Militärdienst müssen, werden ab morgen nur noch Schutz erhalten, wenn sie ihre Wehrpflicht erfüllt haben.
Warum das wichtig ist: In der Schweiz leben derzeit rund 72’000 Ukrainer mit Schutzstatus S. Mit dem Entscheid soll das Schweizer Asylwesen entlastet werden, da der Schutzstatus S eine pauschale Asylgewährung ermöglicht und keine Einzelfallprüfung erfordert.
