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Cédric Wermuth, Sesselkleber

Cédric Wermuth, Sesselkleber
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Cédric Wermuth erhält zum zweiten Mal eine Ausnahmebewilligung für die Nationalratskandidatur trotz abgelaufener Amtszeit gemäß SP-interner Regelung. Die SP Aargau untergräbt mit dieser Entscheidung die Glaubwürdigkeit ihrer Amtszeitbeschränkungen. Kritiker betonen, dass Amtszeitbeschränkungen ein effektives Mittel gegen Sesselkleberei darstellen, wenn sie konsequent umgesetzt werden. Wermuths wiederholte Kandidatur könnte zu einer Dominanz innerhalb der SP führen und hindert andere potenzielle Kandidaten. Eine konsequente Amtszeitbeschränkung könnte das politische System in der Schweiz stärken und zu einer Erneuerung beitragen.

Die Fakten: Der SP-Co-Präsident und Aargauer Nationalrat Cédric Wermuth hat sich von der kantonalen SP zum zweiten Mal eine Ausnahmebewilligung geben lassen: Obwohl seine Amtszeit gemäss parteiinterner Beschränkung längst abgelaufen ist, darf er 2027 erneut für den Nationalrat kandidieren.

Warum das wichtig ist: Die SP des Kantons Aargau kennt eine Amtszeitbeschränkung für ihre Nationalräte: 12 Jahre dürfen sie im Amt bleiben, danach ist Ende. Allerdings macht sich die Partei mit ihrer zweiten Ausnahmegenehmigung für Wermuth gleich selbst lächerlich und unglaubwürdig. So haben Amtszeitbeschränkungen keinen Sinn. Werden sie allerdings konsequent angewendet, sind sie griffige Mittel gegen die verpönten Sesselkleber, sei es in der Politik oder etwa auch in Verwaltungsräten von Unternehmen. Die SP Aargau hat mit ihrer Ausnahme einen Sesselkleber namens Wermuth geschaffen.