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Bundesrat schickt Gegenvorschlag zur Konzernverantwortung in die Vernehmlassung

Bundesrat schickt Gegenvorschlag zur Konzernverantwortung in die Vernehmlassung
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Die Konzernverantwortungs-Initiative 2.0 wird trotz des Scheiterns der ursprünglichen Initiative vorangetrieben. Der Bundesrat hat einen neuen Gesetzesentwurf für nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) beschlossen, der in die Vernehmlassung geschickt wird. Das Gesetz übersteigt EU-Vorgaben, indem es eine 20-jährige Lieferkettenhaftung und weitreichende Sorgfaltspflichten für Unternehmen ab bestimmten Umsatz- und Mitarbeiterzahlen einführt. Eine nationale Aufsichtsbehörde soll die Einhaltung dieser Pflichten kontrollieren und weitreichende Befugnisse erhalten, darunter die Möglichkeit, Bußgelder zu verhängen. Kritiker sehen den Gesetzentwurf als Bedrohung für die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Wirtschaftsstandortes in einem sich verändernden politischen Klima.

Die Fakten: Obwohl die Konzernverantwortungs-Initiative im Jahr 2020 am Ständemehr scheiterte, ist die Konzernverantwortungs-Initiative 2.0 bereits in der Pipeline. Am Mittwoch hat der Bundesrat beschlossen, als indirekten Gegenvorschlag ein neues Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) in die Vernehmlassung zu schicken. Es geht weit über die Regulierung in der EU hinaus.

Warum das wichtig ist: Bundesrat Beat Jans betont, dass sich das neue Gesetz an der Omnibus-Regel der Europäischen Union orientieren soll, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu erhalten. Doch das Vorpreschen des Bundesrats setzt den Standortvorteil der Schweiz aufs Spiel.

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