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1995 wurde ein Gesetz erlassen, das die doppelte Konformitätsbewertung beim Zugang zum EU-Binnenmarkt vermeidet. Damit können Produkte in die EU exportiert werden, ohne dass das Prüfverfahren in der Schweiz wiederholt werden muss. 2026 wird trotzdem vor Handelshemmnissen gewarnt, während die Vorteile des Rahmenvertrags, die eigentlich durch das THG bereits gegeben sind, hervorgehoben werden. Das SECO erklärt, dass das THG nur in Einzelfällen ausländische Konformitätsbewertungen anerkennt, was Rechtssicherheit und Zusammenarbeit erfordert. Es wird empfohlen, die bestehenden unilateralen Erleichterungen zu optimieren, anstatt neue Rahmenverträge zu forcieren.
Die Fakten: Bereits 1995 hat das Parlament in einem Gesetz festgelegt, wie doppelte Konformitätsbewertungsverfahren (wie beispielsweise Prüfungen und Zertifizierungen) vermieden werden können. Damit wurde ein wesentliches Hindernis für den Zugang zum EU-Binnenmarkt beseitigt – ohne jegliche Abkommen.
Warum das wichtig ist: Die Befürworter der Rahmenverträge warnen bei einem Nein vor doppelten Verfahren. Dieser Einwand ist hinfällig, da die Schweiz bereits 1995 entsprechende Lösungen entwickelt hat.
