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Bundesgericht stützt städtische Mindestlöhne

Bundesgericht stützt städtische Mindestlöhne
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Das Bundesgericht hat die Zulässigkeit der Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt. Gemeinden können nun eigenständig Mindestlöhne erlassen, was die Sozialpartnerschaft untergraben könnte. Studien zeigen, dass Mindestlöhne zu weniger Beschäftigung, Preiserhöhungen und geringeren Investitionen führen könnten. Die Diskussion um nationale Regelungen zu Mindestlöhnen wird in Bundesbern fortgesetzt. Das Urteil löste kontroverse Stimmen über die Rolle von Verfassungsgrundlagen in der Mindestlohnregelung aus.

Die Fakten: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die in Zürich und Winterthur beschlossenen Mindestlöhne zulässig sind. 

Warum das wichtig ist: Gemeinden haben künftig eine Grundlage, eigenständig Mindestlöhne einzuführen. Das schwächt die Sozialpartnerschaft und das Gewerbe. 

 

Die Vorgeschichte: 2023 haben sowohl die Stadt Zürich als auch die Stadt Winterthur über einen Mindestlohn von 23.90 Franken respektive 23 Franken abgestimmt. In Winterthur wurde eine entsprechende Initiative aus den Kreisen von linken Parteien und Gewerkschaften mit rund 65 Prozent angenommen, in Zürich der Gegenvorschlag mit fast 70 Prozent. In der Folge reichten lokale Wirtschafts- und Gewerbeverbände Beschwerde ein, weil sie Gemeinden als nicht befugt ansehen, Mindestlöhne zu erlassen. Das Zürcher Verwaltungsgericht gab ihnen recht:

  • An sich sei es Gemeinden erlaubt, in gewissem Rahmen einen Mindestlohn als sozialpolitische Massnahme einzuführen. 
  • Die Mindestlöhne von Winterthur und Zürich befinden sich innerhalb dieser Grenzen und verstössen damit nicht gegen die Wirtschaftsfreiheit. 
  • Aber: Weder die kantonale Verfassung Zürichs noch das Sozialhilfegesetz liessen es zu, dass Gemeinden in privatrechtliche Arbeitsverhältnisse eingreifen, um Armut zu bekämpfen. 
  • Deswegen verstössen die beschlossenen Mindestlöhne gegen kantonales Recht.

 

Nun hat das Bundesgericht den Entscheid des Verwaltungsgericht wieder gekippt. Die Gemeinden hatten den Fall zuvor weitergezogen – unter anderem auf Aufforderung der SP.

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