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Bund verursacht mit unnötigen Trinkwasser-Sanierungen mutmassliche Millionenverluste

Bund verursacht mit unnötigen Trinkwasser-Sanierungen mutmassliche Millionenverluste
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Der Bund ordnete 2024 Sanierungsmaßnahmen gegen Abbauprodukte von Chlorothalonil an. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass diese Abbauprodukte nicht gesundheitsgefährdend sind. Die Maßnahmen verursachten Kosten in Millionenhöhe, die größtenteils unnötig waren. Das Gericht bestätigte das Verbot von Chlorothalonil, wies aber die Einstufung der Abbauprodukte als "relevant" zurück. Zweifel bestehen über das Verständnis der Bundesbehörden zum Gerichtsurteil und den anfallenden Kosten für Steuerzahler.

Die Fakten: Der Bund hat die Kantone und Wasserversorger vor zwei Jahren angewiesen, wegen Abbau-Substanzen des mittlerweile verbotenen Pflanzenschutzwirkstoffs Chlorothalonil aufwändige Massnahmen zugunsten der Trinkwasser-Qualität vorzunehmen. Doch jetzt ist das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss gekommen, dass diese Substanzen gar nicht gesundheitsgefährdend sind. 

Warum das wichtig ist: Der Bund hat diese Sanierungen 2024 angeordnet, obwohl der Entscheid des Gerichts noch hängig war. Die seither durchgeführten unnötigen Massnahmen dürften bereits viele Millionen Franken gekostet haben.

Das Zitat: «Wir begrüssen den Grundsatzenscheid, dass nicht alle Abbauprodukte automatisch als relevant eingestuft werden dürfen – ein wichtiger Erfolg für wissenschaftsbasierte Bewertungen.» (Reaktion von Syngenta auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im März 2026, siehe hier)

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