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Der Bund fordert Asylbewerber auf, Wiederaufnahmegesuche einzureichen, nachdem ihre Anträge abgeschrieben wurden. Das SEM ist nicht gesetzlich verpflichtet, diese Informationen bereitzustellen, und die Maßnahme könnte unnötig sein. Asylbewerber haben bereits viele Möglichkeiten, gegen ablehnende Entscheide vorzugehen. Der hohe Druck auf das Asylsystem könnte durch diese Vorgehensweise weiter erhöht werden. Es gibt Bestrebungen im Parlament, Mehrfach- und Wiedererwägungsgesuche gesetzlich zu regeln.
Die Fakten: Der Bund fordert Asylbewerber auf, ein Wiederaufnahmegesuch einzureichen, wenn ihr Gesuch abgeschrieben worden ist. Das geht aus einem Informationsschreiben des Staatssekretariates für Migration (SEM) hervor.
Warum das wichtig ist: Das Asylwesen ist am Anschlag, das SEM macht jedoch alles, damit es noch mehr zu tun hat. Asylbewerber in der Schweiz haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, gegen ablehnende Asylentscheide (Abweisungen, Abschreibungen, Nichteintreten) vorzugehen.
