Ganz knapp: →
Neues Luftfahrtabkommen ermöglicht Flüge zwischen Swiss und EU-Billigfliegern. Bundesrat sieht keine Zunahme an Kurzstreckenflügen, Umweltverbände sind skeptisch und lehnen das Abkommen ab. Kritiker befürchten eine Senkung von Umweltstandards und fordern mehr nationale Mitsprache. Bundesrat ignoriert Kritik und prognostiziert keine signifikanten negativen Umweltauswirkungen. Widerspruch zwischen Netto-Null-Politik und der Öffnung des Luftraums für Billigflüge.
Die Fakten: Das neue Luftfahrtabkommen ermöglicht der zur Lufthansa gehörenden Swiss, innerhalb von EU-Mitgliedsländern Flüge anzubieten. Umgekehrt können europäische Billigfluglinien Flüge innerhalb der Schweiz verkaufen. Der Bundesrat hofft, dass dies nicht zu einer Zunahme der Kurzstreckenflüge führen wird. Umweltverbände kritisieren das und lehnen das Abkommen ab.
Warum das wichtig ist: Das Beispiel zeigt, wie die Verpflichtung zur Übernahme von EU-Recht wirkt. Die Schweiz kann keine eigenen Vorschriften mehr erlassen. Weil das Luftverkehrsabkommen der Integrationsmethode untersteht, muss das Parlament das EU-Recht nicht einmal mehr in Schweizer Recht übernehmen. Es gilt direkt.