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Das Bafu hat im März die «Vollzugshilfe UV-2561» veröffentlicht, die klare Regelungen zur Nutzung von Klimabegriffen festlegt. Unternehmen sind künftig für die Beweisführung ihrer Klimaaussagen verantwortlich, wodurch das Risiko bei ihnen liegt. Die Vollzugshilfe umfasst 32 Seiten mit über 120 Fußnoten und erklärt unter anderem, dass Begriffe wie «klimaneutral» faktisch nicht nachweisbar sind. Eine Vielzahl von Instanzen kann bei Beschwerden bezüglich der Aussagen der Unternehmen aktiv werden. Die neuen Regelungen führen dazu, dass Firmen aus Angst vor hohen Beweishürden eher gar keine Klimabehautungen mehr kommunizieren, was als «Greenhushing» bezeichnet wird. Der neue Buchstabe x im UWG, der diese Regelungen einführt, erfordert objektive und überprüfbare Nachweise für Klimaangaben. Es gibt eine steigende Bürokratie und Unsicherheit über die Verwendung unbestimmter Begriffe in der Klimakommunikation.
Die Fakten: Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat im März mit der «Vollzugshilfe UV-2561» ein 32-seitiges Regelwerk veröffentlicht, das festlegt, wann Firmen von «klimaneutral», «Netto-Null» oder «CO₂‑kompensiert» sprechen dürfen. Das Papier ist so komplex, dass viele Firmen ganz auf die Verwendung von Bezeichnungen mit «Klima» verzichten werden.
Der Kernpunkt: Was sich «Vollzugshilfe» nennt, ist am Ende eine verbindliche Regulierung für jeden Unternehmer in der Schweiz.
Warum das wichtig ist: Wer die Beweislast trägt, trägt das Risiko. Und die liegt neu beim Unternehmen, nicht bei der Klägerin: Für jede Klimaaussage braucht es künftig Methodik, Referenzzeitraum, Standardwahl oder eine Fussabdruck-Berechnung nach «GHG Protocol» oder ISO-Norm – dokumentiert, «leicht auffindbar» und natürlich gerichtsfest.