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Asylverfahren können ausgelagert werden – Jans will abwarten

Asylverfahren können ausgelagert werden – Jans will abwarten
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Studie im Auftrag des Bundesrates zeigt rechtliche Möglichkeit zur Auslagerung von Asylverfahren und Einrichtung von Rückkehrzentren im Ausland. Der Bundesrat beabsichtigt vorerst nicht, diese Option zu verfolgen, sondern möchte die europäische Entwicklung beobachten. In den letzten Jahren gab es verschiedene europäische Bestrebungen zur Auslagerung von Asylverfahren, die jedoch oft gescheitert sind. SP-Justizminister Beat Jans hält unter bestimmten Voraussetzungen eine Auslagerung für sinnvoll. Es sind klare Anforderungen für eine rechtlich abgesicherte Auslagerung notwendig, einschließlich stabiler Beziehungen zu Drittstaaten. Der SVP-Asylchef fordert dennoch, Rückkehrzentren im Ausland zu prüfen. Kritiker bemängeln die zögerliche Haltung des Bundesrates und fordern eine proaktive Herangehensweise zur Entlastung des Asylsystems.

Die Fakten: Eine eigenständige Auslagerung von Asylverfahren wäre rechtlich möglich und könnte das Schweizer Asylsystem wenigstens punktuell entlasten – insbesondere die Einrichtung von Rückkehrzentren (Return Hubs) im Ausland. Zu diesem Schluss kommt eine Studie im Auftrag des Bundesrates.

Warum das wichtig ist: Trotzdem beabsichtigt der Bundesrat die Möglichkeit vorerst nicht weiterzuverfolgen. Stattdessen möchte er die Entwicklungen auf europäischer Ebene zunächst nur beobachten und eine Schweizer Beteiligung erst bei einer allfälligen erfolgreichen Umsetzung derselben prüfen.

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