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Albert Rösti plant Änderungen der Gewässerschutzverordnung, führt jedoch vorläufig keine Grenzwerte für Deltamethrin und zwei weitere Wirkstoffe ein. Kritiker, insbesondere von links-grünen Parteien, sehen diese Entscheidung als gesetzwidrig und als Beispiel für Röstis Regierstil, der oft Verordnungen anstelle von Gesetzen nutzt. Rösti weist die Vorwürfe zurück und erklärt, dass der Bundesrat das Recht hat, Verordnungen zu erlassen, und dass es noch keine Alternativen zu den betroffenen Wirkstoffen gibt. Andere Bundesräte hätten ähnliche Verordnungsansätze verwendet, und das Parlament könne jederzeit eingreifen.
Die Fakten: Bundesrat Albert Rösti will mit einer Änderung der Gewässerschutzverordnung neue Grenzwerte für potenziell gefährliche Wirkstoffe einführen. Für Deltamethrin und zwei weitere Wirkstoffe verzichtet er jedoch vorläufig auf Grenzwerte – sehr zum Unmut der links-grünen Seite. Diese wirft Rösti vor, mit der Verordnung gesetzwidrig zu handeln.
Warum das wichtig ist: Albert Rösti steht seit Längerem in der Kritik, dass er mit Verordnungen am Parlament oder sogar am Gesetz vorbei regiert. Bei Verordnungen braucht es im Unterschied zu Gesetzesänderungen keine Zustimmung von National- und Ständerat. Im Gespräch mit dem «Nebelspalter» wehrt sich der Berner gegen den Vorwurf der linken Ratshälfte.
