Die Fakten: Die Behörden der Stadt Zürich wollen den «Marsch fürs Läbe» auch dieses Jahr in ein unattraktives Aussenquartier verbannen. Sie begründen das mit dem Sicherheitsrisiko, weil regelmässig Chaoten den Demonstrationszug von Abtreibungsgegnern attackieren. Doch die Organisatoren bestehen darauf, in der Innenstadt marschieren zu dürfen und gehen rechtlich gegen den abschlägigen Bescheid vor.
Warum das wichtig ist: In der Schweiz gilt das Demonstrationsrecht. Dieses ist in der Bundesverfassung garantiert. Es ist nicht hinzunehmen, dass Abtreibungsgegner ihre Kundgebung dauerhaft nicht in der Zürcher Innenstadt durchführen dürfen, zumal die befürchtete Gewalt nicht von ihnen ausgeht. Die Stadt hat die Pflicht, den «Marsch fürs Läbe» im Stadtzentrum zu ermöglichen und ihn vor gewaltbereiten Aktivisten zu schützen.
Das Zitat: «Die Teilnehmer des Marsches werden bestraft für die potenzielle Gewalt, die von Gegnern ausgeht – was einer Täter-Opfer-Umkehr gleichkommt.» (Medienmitteilung der Organisatoren des «Marsches fürs Läbe», siehe hier )

Der «Marsch fürs Läbe» in Zürich (siehe hier ):
- Es handelt sich um eine alljährlich stattfindende Kundgebung, die sich gegen Schwangerschaftsabbrüche richtet.
- An dieser Demonstration machen jeweils 2000 bis 3000 Teilnehmer mit, die noch nie mit Gewalt aufgefallen sind.
- Im Vorfeld des Marsches gibt es jeweils Drohungen von Aktivisten. Regelmässig versuchen gewaltbereite Chaoten, den Demonstrationszug zu attackieren und zu stören. Darum braucht es jeweils Polizisten, um die Veranstaltung zu schützen.
- Die Behörden der Stadt verweigern den Organisatoren seit zehn Jahren, ihre Kundgebung in der Zürcher Innenstadt abzuhalten. Begründet wird das mit Sicherheitsbedenken wegen der erwähnten Chaoten.
- Die Stadt Zürich hat den nächsten geplanten Marsch im September 2026 darum zum sechsten Mal in Folge nach Oerlikon im Norden der Stadt verwiesen. Erneut soll die Kundgebung also in einem unattraktiven Aussenquartier stattfinden.
- Dieses Verdikt erfolgte, obwohl die Organisatoren gemäss eigenen Angaben bereit gewesen wären, in Absprache mit den Behörden Routenanpassungen in der Innenstadt hinzunehmen.
Die Medienmitteilung der Organisatoren (siehe hier ):
- Die Veranstalter kündigen an, dass sie sich gegen die erneute Ablehnung ihres Gesuchs für eine Kundgebung in der Innenstadt wehren wollen.
- Konkret geben sie bekannt, den Rechtsweg gegen die Ablehnung zu beschreiten und eine Neubeurteilung des Gesuchs zu verlangen.
- Über allfällige weitere juristische Schritte ist noch nichts beschlossen. Man wolle diesmal aber «dranbleiben», heisst es seitens der Organisatoren.
- Sie argumentieren, dass die Stadt sehr wohl in der Lage sei, ihren Demonstrationszug auch im Zentrum zu schützen: «Zürich verfügt über das drittgrösste Polizeikorps der Schweiz und solide Erfahrung beim Einsatz auf Demos.» So schaffe es die Polizei jeweils, die Situation bei den teilweise gewalttätigen 1. Mai-Umzügen im Griff zu haben und gegen Gewaltexzesse und Sachbeschädigungen vorzugehen.
- Weiter schreiben die Organisatoren, es sei «staatserhaltend und bedeutsam», das Recht auf Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit zu schützen, «weil sonst gewaltbereite Gruppierungen darüber entscheiden, was – und wo – in der Öffentlichkeit gesagt werden darf und was nicht».
Meine Einschätzung: Es ist in einer Demokratie nicht hinzunehmen, dass friedliche Demonstranten während Jahren daran gehindert werden, für ihre Anliegen im Zentrum einer Stadt auf die Strasse zu gehen. Ob man persönlich für oder gegen Abtreibungen ist, spielt keine Rolle. In Zürich finden auch Fussballmatches und 1. Mai-Umzüge statt, obwohl diese regelmässig von Gewalt aus den eigenen Reihen gezeichnet sind.
Warum es aber den Gegnern von Schwangerschaftsabbrüchen verboten sein soll, ihre verfassungsmässigen Rechte wahrnehmen zu können, ist offensichtlich: Den mehrheitlich linken Stadtbehörden passt deren Ablehnung von Abtreibungen nicht. Es handelt sich von daher wohl um eine politisch motivierte Behinderung des Demonstrationsrechts. Nun ist zu hoffen, dass der Rechtsstaat funktioniert und dieser die Zürcher Behörden zwingt, den «Marsch fürs Läbe» endlich wieder in der Innenstadt zu ermöglichen.