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Abtreibungsgegner wehren sich juristisch für ihr Demonstrationsrecht

Die Stadt Zürich verweist den «Marsch fürs Läbe» erneut in ein Aussenquartier, obwohl die Organisatoren friedlich sind und das Demonstrationsrecht in der Verfassung garantiert ist. Begründet wird dies mit Sicherheitsbedenken wegen gewaltbereiter Gegendemonstrant*innen, was eine Diskriminie ...

Abtreibungsgegner wehren sich juristisch für ihr Demonstrationsrecht
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Die Fakten: Die Behörden der Stadt Zürich wollen den «Marsch fürs Läbe» auch dieses Jahr in ein unattraktives Aussenquartier verbannen. Sie begründen das mit dem Sicherheitsrisiko, weil regelmässig Chaoten den Demonstrationszug von Abtreibungsgegnern attackieren. Doch die Organisatoren bestehen darauf, in der Innenstadt marschieren zu dürfen und gehen rechtlich gegen den abschlägigen Bescheid vor.

Warum das wichtig ist: In der Schweiz gilt das Demonstrationsrecht. Dieses ist in der Bundesverfassung garantiert. Es ist nicht hinzunehmen, dass Abtreibungsgegner ihre Kundgebung dauerhaft nicht in der Zürcher Innenstadt durchführen dürfen, zumal die befürchtete Gewalt nicht von ihnen ausgeht. Die Stadt hat die Pflicht, den «Marsch fürs Läbe» im Stadtzentrum zu ermöglichen und ihn vor gewaltbereiten Aktivisten zu schützen.

Das Zitat: «Die Teilnehmer des Marsches werden bestraft für die potenzielle Gewalt, die von Gegnern ausgeht – was einer Täter-Opfer-Umkehr gleichkommt.» (Medienmitteilung der Organisatoren des «Marsches fürs Läbe», siehe hier )

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Der «Marsch fürs Läbe» in Zürich (siehe hier ):

Die Medienmitteilung der Organisatoren (siehe hier ):

Meine Einschätzung: Es ist in einer Demokratie nicht hinzunehmen, dass friedliche Demonstranten während Jahren daran gehindert werden, für ihre Anliegen im Zentrum einer Stadt auf die Strasse zu gehen. Ob man persönlich für oder gegen Abtreibungen ist, spielt keine Rolle. In Zürich finden auch Fussballmatches und 1. Mai-Umzüge statt, obwohl diese regelmässig von Gewalt aus den eigenen Reihen gezeichnet sind.

Warum es aber den Gegnern von Schwangerschaftsabbrüchen verboten sein soll, ihre verfassungsmässigen Rechte wahrnehmen zu können, ist offensichtlich: Den mehrheitlich linken Stadtbehörden passt deren Ablehnung von Abtreibungen nicht. Es handelt sich von daher wohl um eine politisch motivierte Behinderung des Demonstrationsrechts. Nun ist zu hoffen, dass der Rechtsstaat funktioniert und dieser die Zürcher Behörden zwingt, den «Marsch fürs Läbe» endlich wieder in der Innenstadt zu ermöglichen.